Recht & Steuern

Kleinunternehmerregelung: Rechnung & Angebot richtig schreiben

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG musst du keine Umsatzsteuer ausweisen — aber dein Angebot und deine Rechnung müssen trotzdem korrekt aufgebaut sein. Hier bekommst du den kompletten Überblick.

💡 Kurz zusammengefasst Kleinunternehmer schreiben Rechnungen ohne Umsatzsteuer-Ausweis, müssen aber auf § 19 UStG hinweisen. Die Umsatzgrenzen liegen seit 2025 bei 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr).

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Pflicht, Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich — du musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und deine Rechnungen sind einfacher aufgebaut.

Umsatzgrenzen 2025

📋 Wer gilt als Kleinunternehmer?

  • Umsatz im Vorjahr: maximal 25.000 €
  • Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr: maximal 100.000 €
  • Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung sofort ab dem übersteigenden Umsatz — nicht erst im Folgejahr.

Rechnung als Kleinunternehmer: Pflichtangaben

Eine Kleinunternehmer-Rechnung braucht die gleichen Grundangaben wie jede andere Rechnung, plus einen expliziten Steuerhinweis:

📋 Checkliste

  • Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Leistungsbeschreibung, Menge, Einzelpreis
  • Gesamtbetrag ohne MwSt.-Ausweis
  • Pflichthinweis: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
⚠️ Häufigster Fehler: MwSt. trotzdem ausweisen Steht auf deiner Rechnung versehentlich ein MwSt.-Betrag, schuldest du diesen laut § 14c UStG dem Finanzamt — auch wenn du eigentlich als Kleinunternehmer davon befreit wärst. Der § 19 UStG-Hinweis darf deshalb nicht fehlen.

Angebot als Kleinunternehmer schreiben

Ein Angebot unterscheidet sich strukturell nicht von einem "normalen" Angebot — der einzige Unterschied: die Preise werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Ein kurzer Hinweis direkt im Angebot ("Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet") verhindert Missverständnisse, falls der Kunde mit einem MwSt.-Aufschlag rechnet.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?

Ja — die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen gilt seit Januar 2025 unabhängig von der Unternehmensgröße für alle B2B-Umsätze. Bei der Versandpflicht gelten für Kleinunternehmer die gleichen Übergangsfristen (2027 für Betriebe über 800.000 € Vorjahresumsatz, 2028 für alle) wie für größere Unternehmen. Mehr dazu in unserem E-Rechnung-Guide.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung?

Seit 2025 gilt: im Vorjahr maximal 25.000 € Umsatz und im laufenden Jahr voraussichtlich maximal 100.000 €. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung sofort ab dem übersteigenden Umsatz.

Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?

Die gleichen Pflichtangaben wie bei jeder Rechnung, zusätzlich der Hinweis, dass gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. Der Betrag wird ohne MwSt.-Ausweis als Gesamtbetrag angegeben.

Muss ich als Kleinunternehmer auch E-Rechnungen schreiben?

Ja. Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen gilt seit 2025 unabhängig von der Unternehmensgröße. Bei der Versandpflicht gelten die gleichen Übergangsfristen (2027/2028) wie für andere Betriebe.

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Timo Reitenbach

Co-Founder von SalesHookAI. Experte für digitale Prozesse, automatisierte Angebotserstellung und Rechnungsabwicklung für Handwerker & Kleinbetriebe.

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