Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG musst du keine Umsatzsteuer ausweisen — aber dein Angebot und deine Rechnung müssen trotzdem korrekt aufgebaut sein. Hier bekommst du den kompletten Überblick.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Pflicht, Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich — du musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und deine Rechnungen sind einfacher aufgebaut.
Umsatzgrenzen 2025
📋 Wer gilt als Kleinunternehmer?
- Umsatz im Vorjahr: maximal 25.000 €
- Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr: maximal 100.000 €
- Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung sofort ab dem übersteigenden Umsatz — nicht erst im Folgejahr.
Rechnung als Kleinunternehmer: Pflichtangaben
Eine Kleinunternehmer-Rechnung braucht die gleichen Grundangaben wie jede andere Rechnung, plus einen expliziten Steuerhinweis:
📋 Checkliste
- Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
- Leistungsbeschreibung, Menge, Einzelpreis
- Gesamtbetrag ohne MwSt.-Ausweis
- Pflichthinweis: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Angebot als Kleinunternehmer schreiben
Ein Angebot unterscheidet sich strukturell nicht von einem "normalen" Angebot — der einzige Unterschied: die Preise werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Ein kurzer Hinweis direkt im Angebot ("Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet") verhindert Missverständnisse, falls der Kunde mit einem MwSt.-Aufschlag rechnet.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?
Ja — die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen gilt seit Januar 2025 unabhängig von der Unternehmensgröße für alle B2B-Umsätze. Bei der Versandpflicht gelten für Kleinunternehmer die gleichen Übergangsfristen (2027 für Betriebe über 800.000 € Vorjahresumsatz, 2028 für alle) wie für größere Unternehmen. Mehr dazu in unserem E-Rechnung-Guide.
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Wie hoch ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung?
Seit 2025 gilt: im Vorjahr maximal 25.000 € Umsatz und im laufenden Jahr voraussichtlich maximal 100.000 €. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung sofort ab dem übersteigenden Umsatz.
Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?
Die gleichen Pflichtangaben wie bei jeder Rechnung, zusätzlich der Hinweis, dass gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. Der Betrag wird ohne MwSt.-Ausweis als Gesamtbetrag angegeben.
Muss ich als Kleinunternehmer auch E-Rechnungen schreiben?
Ja. Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen gilt seit 2025 unabhängig von der Unternehmensgröße. Bei der Versandpflicht gelten die gleichen Übergangsfristen (2027/2028) wie für andere Betriebe.