Handwerk

Angebot vs. Kostenvoranschlag: Was ist der Unterschied und wann nutze ich was?

Wer selbstständig ist oder einen Handwerksbetrieb führt, kommt täglich mit Kundenanfragen in Kontakt. Doch Vorsicht: Die Begriffe „Angebot“ und „Kostenvoranschlag“ werden oft fälschlicherweise synonym verwendet. Rechtlich gibt es gravierende Unterschiede, die dich im schlimmsten Fall viel Geld kosten können.

⚡ Der wesentliche Unterschied Ein Angebot ist rechtlich bindend. Akzeptiert der Kunde, gilt der genannte Preis. Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung und darf unter bestimmten Bedingungen nachträglich überschritten werden.

Das Angebot: Bindend und präzise

Ein Angebot ist ein verbindlicher Antrag zum Abschluss eines Vertrages. Sobald der Kunde das Angebot unterschreibt, ist der Preis fest. Du trägst als Auftragnehmer das Risiko, wenn die Arbeit länger dauert oder die Materialkosten steigen. Du darfst den Preis nachträglich nicht erhöhen.

Möchtest du dich davor schützen, musst du Klauseln wie „Preise freibleibend“ oder „Gültig bis [Datum]“ nutzen.

Der Kostenvoranschlag: Die Schätzung mit Spielraum

Ein Kostenvoranschlag stellt eine unverbindliche Vorkalkulation der voraussichtlichen Kosten dar. Laut BGB (§ 650c) sind zwei Arten zu unterscheiden:

Direkter Vergleich: Übersicht

Kriterium Angebot Kostenvoranschlag
Rechtliche Bindung Ja (sofern nicht freibleibend) Nein (außer mit Preisgarantie)
Mögliche Überschreitung 0% (Festpreis) Ca. 15–20% (wesentliche Überschreitung)
Kosten für Erstellung Immer kostenlos Kostenlos (es sei denn, Entgeltlichkeit wurde vereinbart)
Rechtsgrundlage § 145 BGB § 649, § 650 BGB

Wann nutzt du was?

Nutze ein Angebot, wenn:

Nutze einen Kostenvoranschlag, wenn:

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Fazit

Achte bei der Kundenkommunikation genau darauf, welche Überschrift auf deinem Dokument steht. Willst du dich nicht festlegen, deklariere das Dokument ausdrücklich als „unverbindlichen Kostenvoranschlag“.